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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Definitionen

1.1 Auftraggeber: die natürliche oder juristische Person, die mit LANDGOED OVERSTE HOF einen Vertrag abschließt.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen: die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen des Landgut Overste Hof
1.3. Einheitliche Gastgewerbebedingungen: die Bedingungen, unter denen in den Niederlanden ansässige Gastgewerbeunternehmen wie Hotels, Restaurants, Cafés und verbundene Unternehmen (einschließlich Cateringunternehmen, Partyserviceunternehmen usw.) Dienstleistungen erbringen und Verträge abschließen.
1.4. LANDGOED OVERSTE HOF : das Unternehmen, das diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Vertrag, für jedes Angebot von LANDGOED OVERSTE HOF und/oder für jede Rechtshandlung, die von/im Namen von LANDGOED OVERSTE HOF durchgeführt wird, für anwendbar erklärt.
1.5. Leistungen: die vom LANDGÜTER OVERSTE HOF gegenüber dem Kunden aufgrund des Vertrages zu erbringenden Leistungen. Zu den Dienstleistungen gehören unter anderem: die Betreuung und Organisation vor Ort von exklusiven Veranstaltungen, Messen, Präsentationen und (Netzwerk-)Treffen für Mitglieder und Nichtmitglieder des ESTATE OVERSIGHT COURT sowohl für den geschäftlichen als auch für den privaten Markt.
1.6. Ort: der in der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem LANDGOED OVERSTE HOFen enthaltene Ort.
1.7. Vereinbarung: die unterzeichnete Auftragsbestätigung und/oder eine E-Mail-Bestätigung und/oder eine Online-Reservierung (einschließlich allgemeiner Verkaufs- und Lieferbedingungen) zwischen LANDGOED OVERSTE HOF und dem Kunden für die Erbringung von Dienstleistungen.
1.8. Parteien: Kunde und LANDGOED OVERSTE HOF oder an die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Landgoed Exploitatie BV
1.9. Website: eine Website, die von LANDGOED OVERSTE HOF angeboten wird.
1.10. Optionen: Optionen, die auf ein Datum und einen Ort platziert werden, sind ab dem Zeitpunkt der Registrierung der Option zwei Wochen lang gültig. LANDGOED OVERSTE HOFis ist nicht verpflichtet, die (juristische) Person, die die Option anmeldet, über den Verfall einer Option zu informieren.

  1. Bewerbungsbedingungen

2.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Vertrag, für jedes Angebot von LANDGOED OVERSTE HOF und/oder für jede Rechtshandlung, die von/im Auftrag von LANDGOED OVERSTE HOF durchgeführt wird, und bilden einen integralen Bestandteil des Vertrages zwischen LANDGOED OVERSTE HOF und dem Auftraggeber . Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Vertrag geht der Vertrag vor, sofern er rechtsgültig unterzeichnet wurde. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu wesentlichen Änderungen der Geschäftsbedingungen führen und/oder die Risiken für den Auftraggeber erhöhen.
2.2 LANDGOED OVERSTE HOF ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern. Änderungen des bestehenden Vertrages werden dem Auftraggeber rechtzeitig, mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung, schriftlich mitgeteilt. Mit dem Erwerb der Dienstleistungen durch den Kunden nach Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert der Kunde diese Änderung.
2.3 Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einer oder mehreren in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bestimmungen kann nur schriftlich in der Vereinbarung zwischen LANDGOED OVERSTE HOF und dem Kunden abgewichen werden. LANDGOED OVERSTE HOF widerspricht ausdrücklich der Geltung etwaiger (allgemeiner) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
2.4 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für die Optionen zu den Diensten. Eine Option auf die Dienste gilt für einen Zeitraum von zehn Werktagen. Sofern im Angebot nicht anders vereinbart.
2.5. Eine Anwendbarkeit des „Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf“ (das „Wiener Kaufrecht“) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
2.6. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind bei der Industrie- und Handelskammer in Venlo unter der Nummer 64563065 hinterlegt

 

  1. Vertragsschluss

3.1 Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung von Landgut Overste Hof, durch mündliche oder schriftliche Weisung des Auftraggebers oder durch schriftliche Annahme eines von Landgut Overste Hof abgegebenen Angebots durch den Auftraggeber zustande.
3.2. Jeder Vertrag kommt unter der aufschiebenden Bedingung der ausreichenden Verfügbarkeit und Leistungsfähigkeit der Leistungen und Abnahme durch den Auftraggeber durch das LANDGOED OVERSTE HOF zustande.
3.3. LANDGOED OVERSTE HOF kann auf Wunsch des Kunden ein schriftliches Angebot für die Erbringung der Dienstleistungen erstellen. Das Angebot gilt für den im Angebot angegebenen Zeitraum. Wenn im Angebot keine Frist angegeben ist, gilt das Angebot für zehn (10) Werktage.
3.4. Äußerungen des LANDGOED OVERSTE HOF auf einer Website oder anderweitig in Bezug auf die Dienstleistungen gelten als unverbindliches Angebot und unterliegen Änderungen und Verfügbarkeit.

  1. Absage von Meetings und/oder Meetings, auch mit oder ohne Hotelzimmer und/oder Anpassung der Nummern der Vereinbarung über Meetings und/oder Meetings und/oder Hotelzimmer (mit Ausnahme von Hochzeiten)

4.1 LANDGOED OVERSTE HOF wendet die Stornierungsbedingungen der einheitlichen Bedingungen für das Gastgewerbe (UVH) auf seinen Vertrag über Reservierungen für Tagungen und/oder Tagungen an, die bei der Handels- und Fabrikenkammer in Venlo unter der Nummer 64563065 hinterlegt sind, mit Ausnahme von Art . 4.2, die weiter unten als allgemeine Bedingung beschrieben wird und den entsprechenden Artikel aus dem UVH ersetzt.
4.2 Wenn der Vertrag gekündigt wird, gelten die folgenden Bestimmungen:

  1. bei einer Stornierung zwischen 8 Monaten und 6 Monaten vor dem Ausführungstermin ist der Auftraggeber verpflichtet, 20 % des vereinbarten Honorars an LANDGOED OVERSTE HOF zu zahlen.
  2. bei einer Stornierung zwischen 6 Monaten und 2 Monaten vor dem Ausführungstermin ist der Auftraggeber verpflichtet, 50 % des vereinbarten Honorars an LANDGOED OVERSTE HOF zu bezahlen.
  3. bei einer Stornierung zwischen 2 Monaten und 40 Tagen vor dem Ausführungstermin ist der Auftraggeber verpflichtet, LANDGOED OVERSTE HOF 75 % des vereinbarten Honorars zu bezahlen.
  4. bei einer Stornierung zwischen 40 Tagen und 15 Tagen vor dem Ausführungstermin ist der Auftraggeber verpflichtet, LANDGOED OVERSTE HOF 90 % des vereinbarten Honorars zu zahlen
  5. bei einer Stornierung zwischen 14 Tagen und 8 Tagen vor dem Ausführungstermin ist der Auftraggeber verpflichtet, LANDGOED OVERSTE HOF 95 % des vereinbarten Honorars zu bezahlen.
  6. bei Stornierungen ab 7 Tagen vor dem Ausführungstermin ist der Auftraggeber verpflichtet, 100 % des vereinbarten Honorars an das LANDGÜTER OVERSTE HOF zu zahlen.
  7. Es ist nicht möglich, den mit der Stornierung verbundenen Wert für andere Dienste oder zu einem anderen Datum oder einer anderen Uhrzeit zu verwenden.
  8. Bis zu 14 Tage im Voraus können Sie die Zahlen um bis zu 10 % der dem Angebot zugrunde liegenden Gästezahl nach unten korrigieren. (Dies gilt ausdrücklich nicht für Hochzeiten)
    Zu einem späteren Zeitpunkt ist eine Änderung der Gästezahl aufgrund unseres Einkaufs nicht mehr möglich. Wir rechnen die uns bekannte Personenzahl 14 Tage im Voraus ab.

Stornierung von Hotelgruppenreservierungen (mehr als drei Zimmer)

4.a.1 LANDGOED OVERSTE HOF verwendet in seinem Vertrag über Hotelgruppenreservierungen die Stornobedingungen der Einheitlichen Geschäftsbedingungen für das Gastgewerbe, hinterlegt bei der Industrie- und Handelskammer in Venlo unter der Nummer 64563065, mit Ausnahme von Kunst. die weiter unten als allgemeine Bedingung beschrieben wird und den entsprechenden Artikel aus dem UVH ersetzt.
4.a.2 Wenn der Vertrag gekündigt wird, gelten die folgenden Bestimmungen:

  1. bei einer Stornierung zwischen 8 Wochen und 4 Wochen vor dem Ausführungstermin ist der Auftraggeber verpflichtet, LANDGOED OVERSTE HOF 50 % des vereinbarten Honorars zu zahlen.
  2. bei einer Stornierung zwischen 4 Wochen und 2 Wochen vor dem Ausführungstermin ist der Auftraggeber verpflichtet, LANDGOED OVERSTE HOF 75 % des vereinbarten Honorars zu zahlen.
  3. Bei einer Stornierung zwischen 2 Wochen und 3 Tagen vor dem Ausführungstermin ist der Auftraggeber verpflichtet, LANDGOED OVERSTE HOF 90 % des vereinbarten Honorars zu bezahlen
  4. bei einer Stornierung zwischen 3 Tagen und dem Anreisetag vor dem Ausführungstermin ist der Auftraggeber verpflichtet, 100 % des vereinbarten Honorars an LANDGÜTER OVERSTE HOF zu zahlen.
  5. Bis zu 2 Wochen vor dem Anreisetag ist es möglich, den mit der Stornierung verbundenen Wert für die gleichen Leistungen oder zu einem anderen Datum oder einer anderen Uhrzeit zu verwenden. Der ursprüngliche Wert der Erstreservierung wird sofort nach der Schicht in Rechnung gestellt.

Absage von Hochzeiten

4.b.1 LANDGOED OVERSTE HOF wendet die folgenden Bedingungen auf seinen Vertrag über Hochzeiten an, unabhängig davon, ob Hotelzimmer eingeschlossen sind oder nicht:

  • Bei einer endgültigen Reservierung für eine Hochzeit bitten wir um eine Anzahlung von
    2000 € für Hochzeiten mit einem Angebotsbetrag bis zu 0 € und
    2500 € für Angebote mit einem Angebotsbetrag von mehr als 9000 €
  • Die Anzahlung und/oder die Annahme des Angebots gilt als definitive Reservierung. Im Falle einer Absage der Hochzeit wird der Betrag der Anzahlung nicht zurückerstattet und es gilt Folgendes:

- Bis einschließlich 180 Tage vor Beginn wird die Anzahlung in eine Stornogebühr umgewandelt

- Ab 180 Tage vor Beginn werden 50 % der Erstangebotssumme verrechnet

  • Bei einer Stornierung am ursprünglichen Hochzeitstag bieten wir die Möglichkeit, die Hochzeit innerhalb von 365 Tagen nach dem ursprünglichen Datum zu verschieben. Der Vorschuss wird während dieser Zeit aufrechterhalten. Nach diesem Zeitraum von 365 Tagen verfällt der Vorschuss und es erfolgt keine Rückerstattung.
  • Wenn Sie die Hochzeit in ein späteres Kalenderjahr verschieben möchten, erheben wir eine Preiserhöhung von 5 % auf den gesamten Angebotsbetrag.
  • Grundsätzlich kann ein Angebot ohne zusätzliche Kosten auf denselben Tag innerhalb desselben Kalenderjahres verschoben werden. Zum Beispiel von einem Freitag zu einem Freitag. Wird anstelle eines Freitags ein Samstag gewählt, erhöht sich das Angebot um den Mehrpreis, den der Samstag mit sich bringt.
  • Höhere Gewalt:

wenn die Dienstleistung (die Party, die Hochzeit usw.) nicht erbracht werden kann, weil nur LANDGÜTER OBERSTE HOFkann der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, kann der Auftraggeber die Vorauszahlung verlangen. Angefallene (und noch anfallende) Kosten können in einer solchen Situation jedoch nicht vom Landgoed Overstehof erstattet werden. Denken Sie zum Beispiel an einen engagierten DJ, Kleidung, Dekoration, Mietwagen, Drucksachen usw.

wenn der Gottesdienst (das Fest, die Hochzeit etc.) nicht genommen werden kann, weil nur Klient die Leistung nicht erwerben kann oder will, erfolgt keine Rückerstattung des Vorschusses bzw. angefallener Kosten und/oder Vorauszahlungen. Der Vorschuss ist auch nicht auf einen späteren Zeitpunkt „beweglich“ oder „übertragbar“.

wenn der Dienst kann nicht geliefert und nicht gekauft werden (denken Sie an die plötzliche Unerreichbarkeit des Ortes, eine Pandemie usw.) von den Parteien und die Parteien dies nicht zu vertreten haben, dann gilt Folgendes:
Der geleistete Vorschuss wird nicht zurückerstattet, sondern als Vorschuss für eine ähnliche Veranstaltung mit mindestens gleichem Angebotswert einbehalten. Dieses Ereignis muss innerhalb von 365 Tagen nach dem ursprünglichen Datum stattfinden. Finden die Parteien innerhalb dieser Frist keinen geeigneten Termin, verfällt der Vorschuss zugunsten des LANDGOED OVERSTE HOF und es erfolgt keine Rückerstattung.

Gästezahlen anpassen

4.c.1 LANDGOED OVERSTE HOF wendet die folgenden Bedingungen auf alle seine Vereinbarungen und sonstigen Reservierungen an:

-Gästezahlen anpassen Treffen: Die Zahlen können bis zu 7 Tage im Voraus nach unten angepasst werden. Zu einem späteren Zeitpunkt bleibt die vereinbarte Rate bestehen.

- Anpassen der Gästezahlen für Partys, Abendessen, Getränke usw.: Die Zahlen können bis zu 14 Tage im Voraus nach unten angepasst werden. Zu einem späteren Zeitpunkt bleibt die vereinbarte Rate bestehen.

- Gästezahlen für Hochzeiten anpassen: Werden die Gästezahlen des genehmigten Angebots nach unten angepasst, hat dies keine Auswirkung auf die Angebotshöhe. Zusätzliche Gäste können nach Absprache zum jeweils geltenden Preis hinzugefügt werden.

  1. Entschädigung und Zahlung

5.1 Der Kunde zahlt die im Vertrag angegebene Gebühr für die von LANDGOED OVERSTE HOF erbrachten Dienstleistungen auf die in Absatz 4 dieses Artikels angegebene Weise, sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist.
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass das LANDGOED OVERSTE HOF im Rahmen seiner Dienstleistungen Anspruch auf weitere Vergütungen von diesen Dritten durch sog. Anschlussvereinbarungen (Kickback-Gebühren) hat.
5.2 Alle Entgelte können sich infolge zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für das LANDGOED OVERSTE HOF unvorhergesehener Umstände, einschließlich Kostensteigerungen, Änderungen der Arbeiten oder einer Änderung des Auftrags, ändern. Als unvorhergesehene Kostensteigerungen gelten in jedem Fall: (a) unvorhergesehene kostensteigernde Zwischenmaßnahmen, die gesetzlich vorgeschrieben sind; (b) Verzögerungen, die durch den Verzug des Auftraggebers verursacht werden. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aufzulösen, wenn die Änderung und die Entschädigung im Durchschnitt mehr als 8 % betragen. Übliche inflationsbedingte Preiserhöhungen gelten in den Angeboten des LANDGOED OVERSTE HOF als enthalten.
5.3 Alle im Vertrag genannten Gebühren beinhalten die Mehrwertsteuer und andere staatliche Abgaben, sofern nicht anders vereinbart.
5.4 Bei Abschluss des Vertrages mit LANDGOED OVERSTE HOF hat der Kunde 25 % des gesamten Angebotsbetrags an LANDGOED OVERSTE HOF zu zahlen, um die Reservierung zu bestätigen, sofern nicht anders angegeben. Der restliche Angebotsbetrag wird nach der Veranstaltung (oder anders vereinbart) in Rechnung gestellt. Endgültige Zahlen und spätere Berechnungen werden hierin natürlich geregelt. Die Kaution ist auf das Bankkonto des Landgoed Overste Hof zu überweisen. Die korrekten Zahlungsdaten findet der Auftraggeber auf der Anzahlungsrechnung, die nach Abschluss einer Veranstaltung zugesandt wird.

5.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, die LANDGOED OVERSTE HOF geschuldeten Beträge in irgendeiner Weise mit Beträgen zu verrechnen, die das LANDGOED OVERSTE HOF dem Kunden schuldet.
5.6 Im Falle eines Zahlungsverzugs ist LANDGOED OVERSTE HOF berechtigt: (a) die Erbringung der Dienstleistungen auszusetzen, ohne dass eine Inverzugsetzung oder Benachrichtigung erforderlich ist, und (b) die gesetzlichen Zinsen zuzüglich fünf Prozent (5 %) zu berechnen. . den gesamten fälligen Betrag ab dem Tag zu überweisen, an dem die Zahlung hätte erfolgen sollen, bis zu dem Tag, an dem der fällige Betrag bei LANDGOED OVERSTE HOFis eingegangen ist.
Der Kunde erstattet alle Kosten, die dem LANDGOED OVERSTE HOF entstehen müssen, um den fälligen Betrag einzuziehen, einschließlich der Kosten für Rechtsbeistand, Verfahrenskosten und außergerichtliche Kosten, die mindestens fünfzehn Prozent (15 %) des fälligen Betrags betragen EUR 150.- betragen.
5.7 Beanstandungen der Schlussrechnung hat der Auftraggeber LANDGOED OVERSTE HOF innerhalb einer Frist von 48 Stunden nach Erhalt der Schlussrechnung schriftlich mitzuteilen.
5.8 Der Auftraggeber muss innerhalb von 48 Stunden nach Durchführung der Veranstaltung etwaige Mängel gegenüber dem in der Auftragsbestätigung Vereinbarten schriftlich beanstanden. Diese muss eine klare Beschreibung des Widerspruchs enthalten.
5.9 Der Auftraggeber kann die endgültige Gästezahl bis 7 Werktage vor Durchführung weitergeben. Diese übergebenen Nummern werden ebenfalls vom Landgoed Overste Hof in Rechnung gestellt, jedoch maximal 10 % weniger. Auch wenn die endgültigen Zahlen um mehr als 10 % nach unten korrigiert werden.
5.10 Bei einer sogenannten exklusiven Hochzeit ist aufgrund der angepassten Personenzahl keine Preisabweichung möglich.

  1. Verpflichtungen Landgoed Overste Hof

6.1 LANDGOED OVERSTE HOF erbringt die Leistungen unter Beachtung der Bestimmungen des Vertrages. LANDGOED OVERSTE HOF verpflichtet sich, die Vereinbarungen des Vertrages nach besten Kräften umzusetzen.
6.2. LANDGOED OVERSTE HOF behält sich das Recht vor, die Erbringung von Dienstleistungen an den Kunden ganz oder teilweise auszusetzen, wenn die Abtretung schuldhaft bei der Erfüllung einer Verpflichtung aus diesem Vertrag scheitert.
6.3 LANDGOED OVERSTE HOF behält sich das Recht vor, die Erbringung der Dienstleistungen aufgrund unvorhergesehener Umstände, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Umstände technischer Art, zu verschieben. Für den Fall, dass die Erbringung der Leistungen durch das LANDGÜTE OVERSTE HOF verschoben wird, besteht die Entschädigung für den Kunden darin, dass das LANDGÜTE OVERSTE HOF in enger Abstimmung mit dem Kunden weiterhin Ersatzleistungen für den Kunden erbringt. Der Kunde kann in diesem Fall jedoch auch beschließen, den Vertrag kostenlos aufzulösen.

  1. Pflichten und Beschränkungen des Auftraggebers

7.1 Der Kunde erwirbt die Dienstleistungen unter Einhaltung der Bestimmungen des unterzeichneten Vertrages.
7.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungserbringung durch das LANDGÜTE OVERSTE HOF zu Beginn der Leistungserbringung und fortlaufend danach zu überprüfen und etwaige Mängel unverzüglich dem LANDGÜTE Overste Hof zu melden, andernfalls gilt die Leistung als abgenommen ohne Reservierung. Meldet der Kunde dem LANDGOED OVERSTE HOF einen Mangel der Leistungen, wird das LANDGOED OVERSTE HOF bemüht sein, den Mangel schnellstmöglich zu beheben.
7.3 Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, die Leistungen entgegen den Bestimmungen des Vertrages, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den einschlägigen und anwendbaren Rechtsvorschriften und der verkehrsüblichen Sorgfalt zu erwerben oder zu nutzen. Unter anderem ist es dem Auftraggeber und seinen Gästen nicht gestattet, Reis, Konfetti, Serpentin, Blütenblätter und/oder ähnliche Produkte in der Location zu verwenden und/oder zu streuen. In diesem Fall berechnet die Location € 250,00 zusätzliche Reinigungskosten auf der Endabrechnung. Dem Auftraggeber und seinen Gästen ist es nicht gestattet, Feuerwerkskörper oder ähnliche Produkte in einem Umkreis von hundert Metern, gemessen vom Standort, zu verwenden, es sei denn, der Auftraggeber hat hierfür eine Genehmigung der zuständigen Behörde(n) eingeholt. Eine Kopie jeder Genehmigung muss vor Beginn der Dienstleistungen im Besitz des LANDGOED OVERSTE HOF sein.
7.4 Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Dienste zu verwenden für: (a) rechtswidrige Äußerungen; (b) das Belästigen von Personen, die sich nähern, bedrohen oder auf andere Weise stürzen.
7.5 Im Zusammenhang mit der hohen Qualität seiner vom LANDGOED OVERSTE HOF verfolgten Dienstleistungen wird der Auftraggeber dem LANDGOED OVERSTE HOF die endgültige Anzahl der am Standort anwesenden Gäste des Auftraggebers mindestens 14 Tage vor dem Beginn der Lieferung schriftlich bestätigen Dienstleistungen.
7.6. Verletzen der Auftraggeber und/oder seine Gäste und/oder die von ihm oder durch ihn beauftragten Dritten die Bestimmungen der Absätze 3,4, 5 und XNUMX dieses Artikels, werden die dem LANDGOED OVERSTE HOF auferlegten Bußgelder in voller Höhe an den Auftraggeber weitergegeben, unbeschadet des Rechts von LANDGOED OVERSTE COURT, vom Kunden eine vollständige Entschädigung zu verlangen.
7.7 Dem Kunden und/oder seinen Gästen ist es nicht gestattet, in überdachten Bereichen innerhalb oder in Verbindung mit dem Landgoed Overste Hof zu rauchen, sofern nicht anders angegeben. Bußgelder, die wegen Nichteinhaltung dieses Verbots verhängt werden, gehen vollumfänglich zu Lasten des Auftraggebers.

  1. ESTATE SUPERIOR COURT EINRICHTUNGEN

8.1 Der Auftraggeber garantiert, dass das Eigentum an den von LANDGOED OVERSTE HOF zur Verfügung gestellten Einrichtungen bei LANDGOED OVERSTE HOF verbleibt (soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist) und muss Dritte, die Rechte an den Einrichtungen durchsetzen oder Maßnahmen (z ), LANDGOED OVERSTE HOF unverzüglich auf das Eigentumsrecht von LANDGOED OVERSTE HOF hinzuweisen und LANDGOED OVERSTE HOF hierüber zu warnen.
8.2 Wartungen, Änderungen oder Umzüge in Bezug auf die Einrichtungen des LANDGOED OVERSTE HOF werden nur durch das LANDGOED OVERSTE HOF oder durch von dem LANDGOED OVERSTE HOF beauftragte Dritte durchgeführt.
8.3 LANDGOED OVERSTE HOF ist berechtigt, vom Kunden den Abschluss einer Risikoversicherung zu verlangen. Auf erstes Anfordern des LANDGOED OVERSTE HOF ist der Auftraggeber verpflichtet, Einsicht in die entsprechende Police zu gewähren.

  1. Weitere Geschäftsbedingungen

Nachfolgend finden Sie die Bedingungen, die für die Durchführung einer Feier in unserem Hause gelten, wie z. B. eine Hochzeit oder ein Meeting.

  1. Ein Optionsplatz zu einem bestimmten Termin ist nur nach persönlicher Vorstellung vor Ort und auf Basis eines maßgeschneiderten Angebots nach Ihren Wünschen und Vorstellungen möglich. Wenn wir eine Option einräumen, wird im Angebot ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Option platziert wurde.
    Mündliche Optionszusagen werden nicht gemacht.
  2. Eine Option ist maximal 4 Tage gültig. Wenn vor demselben Datum (innerhalb von 4 optionalen Tagen) eine weitere Anfrage eingeht, werden Sie kontaktiert. Sie müssen innerhalb einer zu vereinbarenden Frist angeben, ob Sie die Option in eine definitive Reservierung umwandeln möchten. Eine Option wird maximal einmal verlängert. Ob eine Verlängerung einer auslaufenden Option möglich ist, wird durch bestimmt
    ESTATE SUPERIOR COURTassessed.
  3. Die Änderung eines zuvor erstellten Zeitplans am Tag/zur Uhrzeit selbst wird nur in Absprache mit dem diensthabenden Manager genehmigt. Die Endzeit einer Hochzeit muss mindestens 4 Wochen im Voraus bekannt gegeben werden. Die Mehrkosten außerhalb der Paketdauer von 12 Stunden betragen 500 Euro pro Stunde.
  4. Konfetti ist bei uns erlaubt. Für die Reinigung des Konfettis berechnen wir jedoch Reinigungskosten. Die Kosten betragen 250 € pro Zeit und Zimmer.
  5. Bitte sorgen Sie für Dekoration / Dekoration in einem unserer Räume oder (dort) draußen. Bitte entfernen Sie die Dekorationen auch am nächsten Tag (vor 11.00:250 Uhr). Geschieht dies nicht, müssen wir die Kosten der Räumung/Reinigung in Rechnung stellen. Diese Kosten betragen €XNUMX,-
  6. Eine Rauchmaschine ist in unserem Gebäude nicht erlaubt.
  7. Die Menüauswahl und die endgültige Gästezahl müssen uns 14 Tage im Voraus mitgeteilt werden.
    Bis zu 14 Tage im Voraus können Sie die Zahlen um bis zu 10 % der dem Angebot zugrunde liegenden Gästezahl nach unten korrigieren.
    Zu einem späteren Zeitpunkt ist eine Änderung der Gästezahl aufgrund unseres Einkaufs nicht mehr möglich. Wir rechnen die uns bekannte Personenzahl 14 Tage im Voraus ab. Mit Ausnahme von exklusiven Hochzeiten.
  8. Wenn Sie Hotelzimmer gemietet haben, möchten wir die ausgefüllte Zimmerliste 14 Tage im Voraus erhalten, damit wir Ihren Gästen einen reibungslosen und korrekten Check-in ermöglichen können.
  9. Wir bitten Sie und Ihre Gäste um einen respektvollen Umgang mit unserer Einrichtung, Möbeln, Geschirr und Gläsern. Im Schadensfall sind wir gezwungen, die Kosten auf Ihrer Schlussrechnung zu berechnen. Der Wert wird für jeden Schadensfall bewertet, mit einem Minimum von 250 € pro Schadensfall.
  10. Für alle unsere Dienstleistungen gelten unsere einheitlichen Bedingungen für die Gastronomie. Auf Wunsch senden wir Ihnen eine Kopie davon zu.
  11. Normalerweise stehen die Flächen für Aufbau und Dekoration am Tag selbst ab 11:00 Uhr zur Verfügung. In Absprache ist es möglich, am Vortag zu dekorieren.
  12. Sie können auf dem Gelände des Landgoed Overste Hof parken. LANDGOED OVERSTE HOF übernimmt keine Haftung für Schäden und/oder Diebstahl.
  13. Es ist nicht gestattet, die Hotelzimmer mit mehr als der für dieses Zimmer reservierten Personenzahl zu nutzen.
  14. Entsteht ein Schaden am Eigentum des Landgut Overste Hof, so werden wir diesen zunächst beim Veranstalter/Angebotsunterzeichner geltend machen.
  15. Ein Abbau der Discjockey-Anlage nach der Party ist nicht möglich. Der Abbau ist nur am Folgetag zwischen 08:00 und 12:00 Uhr oder nach Absprache möglich.
  16. Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

10.Datenschutz

LANDGOED OVERSTE HOF wird die Dienstleistungen erbringen und die Daten des Kunden in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz verarbeiten.

  1. Vertraulichkeit und Offenlegungsverbot

11.1 Der Kunde wird das Bestehen, die Art und den Inhalt des Vertrages, jedes von LANDGOED OVERSTE HOFis abgegebenen Angebots oder und/oder jede von oder im Namen von LANDGOED OVERSTE HOFis durchgeführte Rechtshandlung sowie andere Geschäftsinformationen vertraulich behandeln und ohne die schriftliche Genehmigung des LANDGOED OVERSTE HOF nicht veröffentlichen.
11.2 Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen von Absatz 1 dieses Artikels verwirkt der Auftraggeber eine sofort fällige und zahlbare Geldbuße in Höhe von Euro 10.000,00 pro Ereignis. LANDGOED OVERSTE HOF behält sich das Recht vor, vom Kunden eine vollständige Entschädigung zu verlangen.

  1. Haftung und Schadensersatz

12.1 LANDGOED OVERSTE HOFi haftet niemals für direkte oder indirekte Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Folgeschäden, Stagnationsschäden, Verzögerungsschäden, Auftragsverluste, entgangenen Gewinn und Bearbeitungskosten des Kunden, seiner Gäste oder Dritter, die damit zusammenhängen aus oder aus dem Vertrag oder den Leistungen entstehen

12.2 Unbeschadet anderweitiger Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Haftung des LANDGÜTER OVERSTE HOF gegenüber dem Kunden, gleich aus welchem ​​Grund, pro Veranstaltung (wobei eine zusammenhängende Veranstaltungsreihe als eine Veranstaltung gilt) auf den Betrag beschränkt, den die Der Auftraggeber hat an das LANDGÜTER OBERSTE HOF für die vereinbarten Leistungen ein Entgelt (inkl. MwSt.) zu entrichten. „Diese Entschädigung sollte sich an dem Umfang orientieren, in dem LANDGOED OVERSTE HOF ausgefallen wäre. Geringfügige Abweichungen im Leistungsumfang berechtigen nicht zu Schadensersatz.
12.3 Der Auftraggeber, seine Gäste und/oder vom Auftraggeber im Auftrag des Auftraggebers beauftragte Dritte haften als Gesamtschuldner für alle Schäden, die dem LANDGOED OVERSTE HOF oder einem Dritten direkt oder indirekt entstanden sind und/oder entstehen werden die Folge eines zurechenbaren Mangels und/oder einer rechtswidrigen Handlung, einschließlich eines Verstoßes gegen die Hausordnung des Kunden, seiner Gäste und/oder im Auftrag des Kunden beauftragter Dritter, sowie für alle Schäden, die durch ein Tier verursacht werden und/oder alle Substanzen und/oder Gegenstände, deren Besitz sie sind oder die unter ihrer Aufsicht stehen.
12.4 LANDGOED OVERSTE HOFi haftet nicht für Beschädigung oder Verlust von Waren, die von einem Gast des Auftraggebers und/oder einem vom oder im Auftrag des Auftraggebers beauftragten Dritten an den Standort gebracht werden.
Der Auftraggeber stellt das LANDGOED OVERSTE HOF von diesbezüglichen Ansprüchen von Gästen und/oder Dritten frei, die vom oder für den Auftraggeber eingeschaltet werden.

  1. Dauer der Kündigung und Auflösung

13.1 Der Vertrag zwischen LANDGOED OVERSTE HOF und dem Auftraggeber kommt vor dem im Vertrag genannten Datum bzw. den im Vertrag genannten Daten und dem im Vertrag genannten Ort zustande.
13.2. LANDGOED OVERSTE HOF ist berechtigt, den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen, wenn der Kunde (a) von LANDGOED OVERSTE HOF als nicht kreditwürdig eingestuft wird und/oder (b) wenn der Kunde einen oder mehrere der Punkte nicht oder nicht vollständig erfüllt hat die Verpflichtungen aus der Vereinbarung erfüllt.
13.3. Die Parteien sind auch berechtigt, den Vertrag außergerichtlich ohne weitere Inverzugsetzung mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn (a) die andere Partei für insolvent erklärt wird: (b) die Insolvenz der anderen Partei beantragt wurde: (c) die andere Partei hat Zahlungsaufschub gewährt wurde: (d) Zahlungsaufschub für die andere Partei beantragt wurde; € das Unternehmen der anderen Partei liquidiert wird; (f) die andere Partei stellt ihr Geschäft ein; (g) wenn ein wesentlicher Teil des Vermögens der anderen Partei beschlagnahmt wird; oder (h) wenn die andere Partei etwas tut oder unterlässt, das den Ruf und/oder die legitimen Interessen der ersten Partei ernsthaft schädigt, so dass sie dies nicht kann vernünftigerweise verlangt werden, dass der Vertrag fortgesetzt wird.
13.4. Darüber hinaus ist LANDGOED OVERSTE HOF nach Rücksprache mit der örtlich zuständigen Behörde berechtigt, den Vertrag bei begründeter Befürchtung einer Störung der öffentlichen Ordnung mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Macht LANDGOED OVERSTE HOF von diesem Recht Gebrauch, ist LANDGOED OVERSTE HOF zu keiner Entschädigung verpflichtet.
13.5 Wenn einer oder mehrere der in den Absätzen 2,3, 4 und XNUMX dieses Artikels genannten Fälle eintreten, sind alle Forderungen des LANDGOED OVERSTE HOF und des Auftraggebers sofort und unbedingt fällig und zahlbar.

  1. Höhere Gewalt

Die Parteien sind nicht verpflichtet, eine oder mehrere Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn sie daran aufgrund höherer Gewalt gehindert sind. Als höhere Gewalt gelten auch Naturkatastrophen, Kriege, ein nicht zurechenbares Versäumnis von Dritten oder von LANDGOED OVERSTE HOF beauftragten Lieferanten, die vorübergehende Nichtverfügbarkeit oder unzureichende Verfügbarkeit von Einrichtungen und/oder Dienstleistungen, Hardware, Software und/oder Internet oder sonstiger Telekommunikation Verbindungen für und Kunden, wenn die Ursache außerhalb der Kontrolle von LANDGOED OVERSTE HOF liegt, sowie jede andere Situation, auf die LANDGOED OVERSTE HOF keine (entscheidende) Kontrolle ausüben kann. Im Falle einer Situation höherer Gewalt sind die Parteien nicht verpflichtet, Schäden zu ersetzen, die der anderen Partei infolge der Situation höherer Gewalt entstanden sind.

  1. Geistigen Eigentums

15.1 Die geistigen Eigentumsrechte an allen Leistungen, die von LANDGOED OVERSTE HOF im Rahmen der Vereinbarung erbracht oder bereitgestellt werden, verbleiben bei LANDGOED OVERSTE HOF oder seinen Lizenzgebern. Soweit für die Nutzung der Dienste durch den Auftraggeber erforderlich, räumt das LANDGÜTER OVERSTE HOF dem Auftraggeber ein beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht ein, die gewerblichen Schutzrechte an den Diensten zu nutzen.
15.2 Die geistigen Eigentumsrechte an Materialien, Einrichtungen und Daten, die der Kunde dem LANDGOED OVERSTE HOF im Rahmen der Vereinbarung zur Verfügung stellt, verbleiben beim Kunden bzw. seinen Lizenzdaten.
Soweit für die Erbringung der Leistungen durch das LANDGOED OVERSTE HOF erforderlich, räumt der Auftraggeber dem LANDGOED OVERSTE HOF ein beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der gewerblichen Schutzrechte ein.
15.3 Der Kunde stellt LANDGOED OVERSTE HOF von allen Ansprüchen Dritter und sich daraus ergebenden Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Nutzung der vom Kunden an LANDGOED OVERSTE HOF bereitgestellten Materialien durch LANDGOED OVERSTE HOF und den damit verbundenen geistigen Eigentumsrechten frei.

  1. Ausschließlichkeit

16.1 Der primäre Kontakt mit Beziehungen des LANDGOED OVERSTE HOF erfolgt ausschließlich über das LANDGOED OVERSTE HOF. Der Kunde ist nur dann berechtigt, Beziehungen von LANDGOED OVERSTE HOF direkt zu kontaktieren oder diese Beziehungen und/oder Dritte direkt oder indirekt darüber zu informieren, dass die Beziehung (indirekt) auch ein Kunde des Kunden ist, wenn eine ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung von der ESTATE SUPERIOR HOF wurde bezogen
16.2. LANDGOED OVERSTE HOFis ist berechtigt, seine Dienstleistungen mehreren Kunden aus einer Branche anzubieten. Verlangt der Auftraggeber vom LANDGOED OVERSTE HOF eine Branchenexklusivität, so wird das LANDGOED OVERSTE HOF hierfür vom Auftraggeber ein angemessenes Entgelt verlangen.

  1. Übertragung von Verpflichtungen

17.1 Der Kunde darf die Verpflichtungen aus dem Vertrag (teilweise) nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von LANDGOED OVERSTE HOF auf einen Dritten übertragen. An diese Erlaubnis können Bedingungen geknüpft werden.
17.2 Im Verhältnis zu Dritten, die der Auftraggeber oder das LANDGOED OVERSTE HOF auf Wunsch des Auftraggebers und nach Zustimmung des LANDGOED OVERSTE HOF beauftragt, gelten die Stornobedingungen dieser Dritten.
17.3 LANDGOED OVERSTE HOF kann seine Rechte und Pflichten aus den Verträgen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers auf Dritte übertragen. LANDGOED OVERSTE HOF wird den Auftraggeber von einer solchen Übertragung schriftlich in Kenntnis setzen.

  1. Diverse

18.1 Der Inhalt des Vertrages und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmen gemeinsam die Rechtsbeziehung zwischen den Parteien und ersetzen alle früheren mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien zum Vertragsgegenstand.
18.2 LANDGOED OVERSTE HOF kann nach eigenem Ermessen Dritte mit der Vertragserfüllung beauftragen.
18.3. Die Nichtigkeit eines oder mehrerer Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit des übrigen Teils dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Sollten sich ein oder mehrere Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen als ungültig erweisen, werden die Parteien den ungültigen Teil(en) am nächsten halten.

19. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

19.1 Jeder Vertrag, an dem LANDGOED OVERSTE HOF beteiligt ist, jedes Angebot von LANDGOED OVERSTE HOF und/oder jede Rechtshandlung, die von/im Namen von LANDGOED OVERSTE HOF durchgeführt wird, unterliegt ausschließlich niederländischem Recht.
19.2. Streitigkeiten zwischen den Parteien, einschließlich solcher, die nur von einer der Parteien als solche angesehen werden, werden so weit wie möglich durch angemessene Beratung beigelegt.
19.3. Alle Streitigkeiten, an denen LANDGOED OVERSTE HOF direkt oder indirekt beteiligt ist, werden ausschließlich durch das zuständige Gericht in entschieden.